Aktuell
20.05.2022
Bücherei
Endlich können wir wieder in die Bücherei gehen - Darüber freuen wir uns sehr! Obwohl sich Frau Meyer für uns ein tolles System zur kontaktlosen Ausleihe für die Coronazeit ausgedacht und es umgesetzt hat, freuen wir uns, dass unsere Schüler*innen endlich wieder "in Präsenz" in die Bücherei gehen können!
Ab sofort ist die Bücherei wieder jeden Freitag in der 1. Hofpause geöffnet und es kann nach Herzenslust gelesen und ausgeliehen werden.
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28.04.2022
Sehr geehrte Leser*innen,
an der GS Wahrenholz wurde eine Person positiv auf das Coronavirus getestet.
Mit freundlichen Grüßen
Karola Märländer, Schulleiterin
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27.04.2022
Sehr geehrte Leser*innen,
an der GS Wahrenholz wurden zwei Personen positiv auf das Coronavirus getestet.
Mit freundlichen Grüßen
Karola Märländer, Schulleiterin
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26.04.2022
Sehr geehrte Leser*innen,
an der GS Wahrenholz wurde eine Person positiv auf das Coronavirus getestet.
Mit freundlichen Grüßen
Karola Märländer, Schulleiterin
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24.04.2022
Sehr geehrte Leser*innen,
an der GS Wahrenholz wurde eine Person positiv auf das Coronavirus getestet.
Mit freundlichen Grüßen
Karola Märländer, Schulleiterin
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22.04.2022
Sehr geehrte Leser*innen,
an der GS Wahrenholz wurde eine Person positiv auf das Coronavirus getestet.
Mit freundlichen Grüßen
Karola Märländer, Schulleiterin
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21.04.2022
Sehr geehrte Leser*innen,
an der GS Wahrenholz wurden vier Personen positiv auf das Coronavirus getestet.
Mit freundlichen Grüßen
Karola Märländer, Schulleiterin
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20.04.2022
Sehr geehrte Leser*innen,
an der GS Wahrenholz wurde eine Person positiv auf das Coronavirus getestet.
Mit freundlichen Grüßen
Karola Märländer, Schulleiterin
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01.04.2022
Sehr geehrte Leser*innen,
das Mitarbeiter*innenteam der Grundschule Wahrenholz wünscht allen Schüler*innen, Eltern und Erziehungsberechtigten gesunde und erholsame Osterferien!
Der Unterricht beginnt wieder am Mittwoch, 20.04.2022. In den ersten beiden Schulwochen gilt eine tägliche Testpflicht, alle weiteren Regelungen werden zu gegebener Zeit über IServ bekannt gegeben.
Mit freundlichen Grüßen
Karola Märländer, Schulleiterin
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Verabschiedung Herr Sauter, Begrüßung Frau Sauter
Herr Sauter und Frau Sauter
Heute fand auf dem Schulhof die Verabschiedung von Herrn Sauter, dem langjährigen Hausmeister der Grundschule Wahrenholz, statt. Nach einigen Worten der Schulleitung und einer Lehrkraft, bedankten sich alle Schüler*innen und Lehrer*innen der Schule gemeinsam mit einem selbstgedichteten Lied bei ihrem ehemaligen Hausmeister für die geleistete Arbeit und wünschte ihm alles Gute für die Zukunft.
Die Abschlussstrophe des Liedes lautete "... und ist uns auch ganz mau, zum Glück schickt er uns seine Frau" und beschreibt treffend, dass seine Nachfolge bereits geregelt ist: Frau Sauter ist nun als Hausmeisterin an der Grundschule Wahrenholz tätig. Die Schulgemeinschaft begrüßt sie herzlich!
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Sehr geehrte Leser*innen,
an der GS Wahrenholz wurde eine Person positiv auf das Coronavirus getestet.
Mit freundlichen Grüßen
Karola Märländer, Schulleiterin
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30.03.2022
Sehr geehrte Leser*innen,
an der GS Wahrenholz wurde eine Person positiv auf das Coronavirus getestet.
Mit freundlichen Grüßen
Karola Märländer, Schulleiterin
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27.03.2022
Sehr geehrte Leser*innen,
an der GS Wahrenholz wurde eine Person positiv auf das Coronavirus getestet.
Mit freundlichen Grüßen
Karola Märländer, Schulleiterin
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24.03.2022
Sehr geehrte Leser*innen,
an der GS Wahrenholz wurde eine Person positiv auf das Coronavirus getestet.
Mit freundlichen Grüßen
Karola Märländer, Schulleiterin
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23.03.2022
Sehr geehrte Leser*innen,
an der GS Wahrenholz wurden zwei Personen positiv auf das Coronavirus getestet.
Mit freundlichen Grüßen
Karola Märländer, Schulleiterin
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22.03.2022
Sehr geehrte Leser*innen,
an der GS Wahrenholz wurden drei Personen positiv auf das Coronavirus getestet.
Mit freundlichen Grüßen
Karola Märländer, Schulleiterin
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21.03.2022
Sehr geehrte Leser*innen,
an der GS Wahrenholz wurden zwei Personen positiv auf das Coronavirus getestet.
Mit freundlichen Grüßen
Karola Märländer, Schulleiterin
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18.03.2022
Sehr geehrte Leser*innen,
an der GS Wahrenholz wurde eine Person positiv auf das Coronavirus getestet.
Mit freundlichen Grüßen
Karola Märländer, Schulleiterin
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17.03.2022
Sehr geehrte Leser*innen,
an der GS Wahrenholz wurde eine Person positiv auf das Coronavirus getestet.
Mit freundlichen Grüßen
Karola Märländer, Schulleiterin
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16.03.2022
Sehr geehrte Leser*innen,
an der GS Wahrenholz wurden zwei Personen positiv auf das Coronavirus getestet.
Mit freundlichen Grüßen
Karola Märländer, Schulleiterin
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15.03.2022
Känguru der Mathematik
Im Rahmen des Mathematikunterrichts nehmen unsere Schüler*innen der 3. und 4. Klassen am Donnerstag, 17.03.2022 auf freiwilliger Basis am Känguru der Mathematik teil. Nähere Informationen finden sich unter folgendem Link:
https://www.mathe-kaenguru.de/wettbewerb/index.html
Wir wünschen allen Teilnehmer*innen viel Freude, Erfolg und weite Kängurusprünge!
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15.03.2022
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte unserer zukünftigen Erstklässler*innen,
wir laden Sie im Rahmen des Brückenjahrs zu einem digitalen Elternabend zum Thema Schulfähigkeit ein. Hier finden Sie die Einladung.
Mit freundlichen Grüßen
Karola Märländer, Schulleiterin
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15.03.2022
Sehr geehrte Leser*innen,
an der GS Wahrenholz wurden zwei Personen positiv auf das Coronavirus getestet.
Mit freundlichen Grüßen
Karola Märländer, Schulleiterin
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14.03.2022
Sehr geehrte Leser*innen,
an der GS Wahrenholz wurden drei Personen positiv auf das Coronavirus getestet.
Mit freundlichen Grüßen
Karola Märländer, Schulleiterin
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11.03.2022
Sehr geehrte Leser*innen,
an der GS Wahrenholz wurden drei Personen positiv auf das Coronavirus getestet.
Mit freundlichen Grüßen
Karola Märländer, Schulleiterin
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10.03.2022
Sehr geehrte Leser*innen,
an der GS Wahrenholz wurden zwei Personen positiv auf das Coronavirus getestet.
Mit freundlichen Grüßen
Karola Märländer, Schulleiterin
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09.03.2022
Sehr geehrte Leser*innen,
an der GS Wahrenholz wurden drei Personen positiv auf das Coronavirus getestet.
Mit freundlichen Grüßen
Karola Märländer, Schulleiterin
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08.03.2022
Sehr geehrte Leser*innen,
an der GS Wahrenholz wurden fünf Personen positiv auf das Coronavirus getestet.
Mit freundlichen Grüßen
Karola Märländer, Schulleiterin
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07.03.2022
Sehr geehrte Leser*innen,
an der GS Wahrenholz wurden drei Personen positiv auf das Coronavirus getestet.
Mit freundlichen Grüßen
Karola Märländer, Schulleiterin
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04.03.2022
Sehr geehrte Leser*innen,
an der GS Wahrenholz wurde eine Person positiv auf das Coronavirus getestet.
Mit freundlichen Grüßen
Karola Märländer, Schulleiterin
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27.02.2022
Sehr geehrte Leser*innen,
an der GS Wahrenholz wurde eine Person positiv auf das Coronavirus getestet.
Mit freundlichen Grüßen
Karola Märländer, Schulleiterin
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25.02.2022
Sehr geehrte Leser*innen,
aufgrund der Änderungen der Niedersächsischen Coronaverordnung, haben sich auch für den Bereich Schule einige Änderungen ergeben (Bezug: Rundverfügung 04/2022):
Feiern/Vorführungen/Verabschiedungen
Feiern/Vorführungen/Verabschiedungen etc. sind nur in der jeweiligen Kohorte zulässig. Der Zutritt von externen Personen (etwa Eltern, Großeltern, Geschwister, Gäste) wird unter der 3-G-Regel zugelassen. Kinder und Jugendliche sind von der 3-G-Regel ausgenommen.
Testung der Schüler*innen
Schüler*innen (Ausnahme Geboosterte) testen sich bis einschließlich 4. März 2022 fünfmal pro Woche, ab dem 7. März 2022 dreimal pro Woche. Fällt ein Selbsttests positiv aus (Verdachtsfall), so ist jede*r andere Schüler*in der Lerngruppe (auch geimpfte, genesene und geboosterte Schüler*innen), an den folgenden fünf Schultagen zur Durchführung eines Tests an jedem Präsenztag verpflichtet, wenn nicht das Ergebnis der auf den Verdachtsfall folgende Bestätigungstestung negativ ist (Anlassbezogenes Intensivtesten).
Elternabende, Elternsprechtage
Die Teilnahme an Elternabenden, Elternsprechtagen und ähnlichen Veranstaltungen sowie die Mitwirkung in schulischen Gremien in Präsenz ist unter der 3-G-Regel zulässig. Es wird weiterhin empfohlen, auf Präsenzveranstaltungen zu verzichten und digitale Formate zu wählen. Es besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung auch am Sitzplatz.
Schulfahrten
Alle mehrtägigen Schulfahrten im Sinne des Schulfahrtenerlasses sowie alle sonstigen schulischen Veranstaltungen mit Übernachtung werden bis zum 1. April 2022 untersagt. Bei Fahrten danach ist eine kurzfristige kostenlose Stornierungsfrist (1 Woche) vorzusehen. Vor der Durchführung der Veranstaltung sollen die Schulen mit Blick auf das jeweils aktuelle Infektionsgeschehen prüfen, ob das pädagogische Interesse an der Veranstaltung das infektiologische Risiko überwiegt.
Mit freundlichen Grüßen
Karola Märländer, Schulleiterin
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23.02.2022
Sehr geehrte Leser*innen,
an der GS Wahrenholz wurden zwei Personen positiv auf das Coronavirus getestet. Vom Gesundheitsamt wurden bislang keine Maßnahmen eingeleitet.
Mit freundlichen Grüßen
Karola Märländer, Schulleiterin
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22.02.2022
Sehr geehrte Leser*innen,
an der GS Wahrenholz wurden vier Personen positiv auf das Coronavirus getestet. Bislang wurden durch das Gesundheitsamt keine Maßnahmen eingeleitet.
Mit freundlichen Grüßen
Karola Märländer, Schulleiterin
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21.02.2022
Sehr geehrte Leser*innen,
an der GS Wahrenholz wurde eine Person positiv auf das Coronavirus getestet. Bislang wurden durch das Gesundheitsamt keine Maßnahmen eingeleitet.
Mit freundlichen Grüßen
Karola Märländer, Schulleiterin
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20.02.2022
Sehr geehrte Leser*innen,
an der GS Wahrenholz wurden zwei Personen positiv auf das Coronavirus getestet. Bislang wurden durch das Gesundheitsamt keine Maßnahmen eingeleitet.
Mit freundlichen Grüßen
Karola Märländer, Schulleiterin
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17.02.2022
Sehr geehrte Leser*innen,
an der GS Wahrenholz wurde eine Person positiv auf das Coronavirus getestet. Nach den Ermittlungen des Gesundheitsamtes wurden keine Maßnahmen eingeleitet.
Mit freundlichen Grüßen
Karola Märländer, Schulleiterin
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16.02.2022
Sehr geehrte Leser*innen,
aufgrund der Unwetterlage fällt morgen, Donnerstag, 17.02.2022, der Unterricht aus:
https://www.gifhorn.de/start/nachricht-startseite/news/unterrichtsausfall-am-donnerstag-17022022/
Mit freundlichen Grüßen
Karola Märländer, Schulleiterin
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16.02.2022
Sehr geehrte Leser*innen,
an der GS Wahrenholz wurde eine Person positiv auf das Coronavirus getestet. Das Gesundheitsamt hat bislang keine Maßnahmen angeordnet.
Mit freundlichen Grüßen
Karola Märländer, Schulleiterin
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15.02.2022
Sehr geehrte Leser*innen,
an der GS Wahrenholz wurde eine Person positiv auf das Coronavirus getestet. Die Maßnahmen des Gesundheitsamtes waren bereits eingeleitet.
Mit freundlichen Grüßen
Karola Märländer, Schulleiterin
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14.02.2022
Sehr geehrte Leser*innen,
an der GS Wahrenholz wurden zwei Personen positiv auf das Coronavirus getestet. Nach den Ermittlungen des Gesundheitsamtes steht eine Klasse unter Selbstbeobachtung.
Mit freundlichen Grüßen
Karola Märländer, Schulleiterin
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13.02.2022
Sehr geehrte Leser*innen,
an der GS Wahrenholz wurde eine Person positiv auf das Coronavirus getestet. Das Gesundheitsamt hat bislang keine Maßnahmen angeordnet.
Mit freundlichen Grüßen
Karola Märländer, Schulleiterin
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11.02.2022
Sehr geehrte Leser*innen,
an der GS Wahrenholz wurde eine Person positiv auf das Coronavirus getestet. Entsprechende Maßnahmen waren vom Gesundheitsamt bereits eingeleitet.
Mit freundlichen Grüßen
Karola Märländer, Schulleiterin
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10.02.2022
Sehr geehrte Leser*innen,
an der GS Wahrenholz wurden fünf Personen positiv auf das Coronavirus getestet. Nach den Ermittlungen des Gesundheitsamtes steht eine Klasse unter Selbstbeobachtung.
Mit freundlichen Grüßen
Karola Märländer, Schulleiterin
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09.02.2022
Sehr geehrte Leser*innen,
an der GS Wahrenholz wurde eine Person positiv auf das Coronavirus getestet. Bislang hat das Gesundheitsamt keine Maßnahmen eingeleitet.
Mit freundlichen Grüßen
Karola Märländer, Schulleiterin
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09.02.2022
Sehr geehrte Leser*innen,
an der GS Wahrenholz wurden zwei weitere Personen positiv auf das Coronavirus getestet. Nach den Ermittlungen des Gesundheitsamtes steht eine Klasse unter Quarantäne.
Mit freundlichen Grüßen
Karola Märländer, Schulleiterin
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08.02.2022
Sehr geehrte Leser*innen,
an der GS Wahrenholz wurden zwei Personen positiv auf das Coronavirus getestet. Nach den Ermittlungen des Gesundheitsamtes stehen zwei Gruppen unter Selbstbeobachtung.
Mit freundlichen Grüßen
Karola Märländer, Schulleiterin
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07.02.2022
Sehr geehrte Leser*innen,
an dieser Stelle finden Sie die Handreichung zur Absonderung sowie Quarantäne- und Isolierungsdauern.
Mit freundlichen Grüßen
Karola Märländer, Schulleiterin
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06.02.2022
Sehr geehrte Leser*innen,
an der GS Wahrenholz wurden zwei Personen positiv auf das Coronavirus getestet. Das Gesundheitsamt hat bislang keine Maßnahmen angeordnet.
Mit freundlichen Grüßen
Karola Märländer, Schulleiterin
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03.02.2022
Sehr geehrte Leser*innen,
an der GS Wahrenholz wurde eine Person positiv auf das Coronavirus getestet. Das Gesundheitsamt hat bislang keine Maßnahmen angeordnet.
Mit freundlichen Grüßen
Karola Märländer, Schulleiterin
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02.02.2022
Sehr geehrte Leser*innen,
an der GS Wahrenholz wurde eine Person positiv auf das Coronavirus getestet. Nach den Ermittlungen des Gesundheitsamtes steht eine Gruppe unter Selbstbeobachtung.
Mit freundlichen Grüßen
Karola Märländer, Schulleiterin
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02.02.2022
Sehr geehrte Leser*innen,
an dieser Stelle erhalten Sie aktuelle Informationen des Landkreises bezüglich der Kommunikation der Kreisverwaltung bei Coronavirusinfektionen in Schulen und Kitas.
Mit freundlichen Grüßen
Karola Märländer, Schulleiterin
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01.02.2022
Sehr geehrte Leser*innen,
an der GS Wahrenholz wurde eine Person positiv auf das Coronavirus getestet. Das Gesundheitsamt hat bislang keine Maßnahmen angeordnet.
Mit freundlichen Grüßen
Karola Märländer, Schulleiterin
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31.01.2022
Sehr geehrte Leser*innen,
an der GS Wahrenholz wurde eine Person positiv auf das Coronavirus getestet. Nach den Ermittlungen des Gesundheitsamtes steht eine Gruppe unter Selbstbeobachtung.
Mit freundlichen Grüßen
Karola Märländer, Schulleiterin
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27.01.2022
Sehr geehrte Leser*innen,
an der GS Wahrenholz wurde eine Person positiv auf das Coronavirus getestet. Nach den Ermittlungen des Gesundheitsamtes wurden keine Maßnahmen eingeleitet.
Mit freundlichen Grüßen
Karola Märländer, Schulleiterin
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26.01.2022
Sehr geehrte Leser*innen,
hier finden Sie den aktuellen Brief des Ministers an die Eltern und den Brief des Ministers an die Schüler*innen.
Die wesentliche Änderung bezieht sich auf die Testpflicht, die ab Februar auch für geimpfte und genesene Schüler*innen gilt. Somit ergibt sich eine tägliche Testpflicht für alle Schüler*innen, die der Schulleitung keine Auffrischungsimpfung ("Booster"-Impfung) nachgewiesen haben. Als „geboostert“ gelten hierbei Schüler*innen, die entweder dreimal geimpft sind oder zweimal geimpft plus genesen sind.
Mit freundlichen Grüßen
Karola Märländer, Schulleiterin
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26.01.2022
Sehr geehrte Leser*innen,
an der GS Wahrenholz wurde eine Person positiv auf das Coronavirus getestet. Nach den Ermittlungen des Gesundheitsamtes stehen zwei Gruppen unter Selbstbeobachtung.
Mit freundlichen Grüßen
Karola Märländer, Schulleiterin
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24.01.2022
Sehr geehrte Leser*innen,
der Landkreis Gifhorn hat heute aktuelle Informationen zum Thema Quarantäneregeln für Schüler*innen veröffentlicht.
Mit freundlichen Grüßen
Karola Märländer, Schulleiterin
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21.01.2022
Sehr geehrte Leser*innen,
an der GS Wahrenholz wurde eine Person positiv auf das Coronavirus getestet. Nach den Ermittlungen des Gesundheitsamtes steht eine Gruppe unter Selbstbeobachtung.
Mit freundlichen Grüßen
Karola Märländer, Schulleiterin
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19.01.2022
Sehr geehrte Leser*innen,
an der GS Wahrenholz wurden zwei Personen positiv auf das Coronavirus getestet. Das Gesundheitsamt hat bislang keine weiteren Maßnahmen angeordnet.
Mit freundlichen Grüßen
Karola Märländer, Schulleiterin
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13.01.2022
Sehr geehrte Leser*innen,
hier finden Sie die aktuellen Briefe des Kultusministers an die Eltern und an die Schüler*innen.
Mit freundlichen Grüßen
Karola Märländer, Schulleiterin
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22.12.2021
Sehr geehrte Leser*innen,
das Team der Grundschule Wahrenholz wünscht Ihnen frohe und besinnliche Weihnachten und ein gutes und gesundes Jahr 2022!
Hier finden Sie den Elternbrief zu den Weihnachtsferien und den Unterschriftenbogen für die Kalenderwoche 02/2022 (Woche nach den Ferien mit fünf Testungen).
Mit freundlichen Grüßen
Karola Märländer, Schulleiterin
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18.12.2021
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
hiermit leite ich einen Brief an die Eltern und Erziehungsberechtigten, einen Brief an die Schüler*innen und weitere Informationen bezüglich der Impfung von Schüler*innen im Alter von 5 bis 11 Jahren gegen SARS-CoV-2 des Niedersächsischen Kultusministeriums und des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung an Sie weiter.
Mit freundlichen Grüßen
Karola Märländer, Schulleiterin
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10.12.2021
Sehr geehrte Leser*innen,
auf der heutigen Pressekonferenz hat der Kultusminister Herr Tonne mitgeteilt, dass für die letzten drei Schultage vor Weihnachten (20.-22.12.2021) eine Befreiung von der Präsenzpflicht beantragt werden kann. Näheres entnehmen Sie bitte dem Brief des Ministers, den Sie weiter unten in dieser Mitteilung finden. Er enthält unter Anderem ebenfalls eine Vorabinformation zu einer geplanten Einführung einer medizinischen Maskenpflicht für Schüler*innen unter 14 Jahren und der vorgesehenen Testung an den ersten fünf Schultagen nach den Weihnachtsferien.
Hier finden Sie das Formular zur Beantragung der Präsenzpflichtbefreiung, den Brief an die Eltern und den Brief an die Schüler*innen.
Mit freundlichen Grüßen
Karola Märländer, Schulleiterin
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23.11.2021
Sehr geehrte Leser*innen,
hier finden Sie die aktuellen Briefe des Kultusministers:
und eine Übersicht zum Thema "Anlassbezogenes intensiviertes Testen" (ABIT) des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes.
Daraus ergeben sich ab morgen, 24.11.2021, folgende Änderungen für Schüler*innen, Eltern und Erziehungsberechtigte:
Fällt ein Schnelltest positiv aus, greift folgendes ABIT-System:
- Die Person, die positiv getestet ist, meldet das wie bisher der Schule, begibt sich in Absonderung und lässt das Testergebnis durch einen PCR-Test überprüfen.
- Die Schule informiert das Gesundheitsamt über den positiven Fall.
- Es testet sich dann die komplette Klasse/Lerngruppe – auch Geimpfte und Genesene - an fünf Schultagen hintereinander zu Hause. Die Tests werden von der Schule zur Verfügung gestellt.
- Kommt es zu einem weiteren Verdachtsfall, verlängert sich das ABIT entsprechend.
- Alle negativ getesteten und symptomfreien Schülerinnen und Schüler bleiben im Regelfall im Präsenzunterricht, eine Kontaktnachverfolgung im schulischen Kontext kann dann entfallen.
- Unabhängig davon ermittelt das Gesundheitsamt ggf. enge Kontaktpersonen im familiären und sozialen Umfeld der Indexperson.
Schulische Veranstaltungen finden ausschließlich ohne externe Besucher*innen (dazu zählen auch Eltern) statt. Elternabende, Konferenzen, Versammlungen etc., die nicht digital stattfinden können, werden unter Einhaltung der 2 G plus-Regeln abgehalten.
Mehrtägige Schulfahrten sind vorerst untersagt, eintägige Schulfahrten finden nur nach sorgfältiger Abwägung des pädagogischen Nutzen und dem Infektionsrisiko vor Ort statt.
Die Mund-Nasen-Bedeckung muss nun in den Jahrgängen 1 und 2 auch am Sitzplatz wieder getragen werden, ausgenommen sind die Maskenpausen.
Bei Fragen dürfen Sie sich gerne an die Klassenlehrer*in Ihres Kindes oder an mich wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Karola Märländer, Schulleiterin
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11.11.2021
Sehr geehrte Leser*innen,
an der GS Wahrenholz wurde eine weitere Person positiv auf das Coronavirus getestet. Nach den Ermittlungen des Gesundheitsamtes wurden keine weiteren Maßnahmen eingeleitet.
Mit freundlichen Grüßen
Karola Märländer, Schulleiterin
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10.11.2021
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
hier finden Sie die aktuellen Briefe des Kultusministers.
Bitte beachten Sie, dass ab sofort für alle schulischen Veranstaltungen die 3-G-Regel gilt, auch im Bereich der elterlichen Mitwirkung z.B. bei Versammlungen etc. Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Karola Märländer, Schulleiterin
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10.11.2021
Sehr geehrte Leser*innen,
an der GS Wahrenholz gibt es einen Covid-19-Fall. Das Gesundheitsamt hat keine weiteren Maßnahmen angeordnet.
Mit freundlichen Grüßen
Karola Märländer, Schulleiterin
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09.11.2021
Sehr geehrte Leser*innen,
an der GS Wahrenholz wurde eine Person positiv auf das Coronavirus getestet. Nach den Ermittlungen des Gesundheitsamtes wurden keine weiteren Maßnahmen eingeleitet.
Mit freundlichen Grüßen
Karola Märländer, Schulleiterin
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02.11.2021
Sehr geehrte Leser*innen,
an der GS Wahrenholz wurden zwei Personen positiv auf das Coronavirus getestet. Es wurden durch das Gesundheitsamt keine weiteren Maßnahmen eingeleitet.
Mit freundlichen Grüßen
Karola Märländer, Schulleiterin
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14.10.2021
Sehr geehrte Leser*innen,
hier finden Sie die aktuellen Briefe des Kultusministers:
Mit freundlichen Grüßen
Karola Märländer, Schulleiterin
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11.10.2021
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
im Laufe dieser Woche erhalten Ihre Kinder in der Schule die Laienselbsttests und den Unterschriftenbogen (Download: Unterschriftenbogen 5 Testtage ) mit fünf voreingetragenen Daten für die Woche nach den Herbstferien (Kalenderwoche 44).
Laut Rundverfügung 24/2021 muss an den ersten fünf Schultagen nach den Herbstferien 2021 an jedem Präsenztag ein Laienselbsttest durchgeführt werden. Deswegen erhalten Sie neben fünf Testkits den Unterschriftenbogen mit fünf voreingetragenen Daten.
Ich weise an dieser Stelle noch einmal darauf hin, dass seitens der Schüler*innen keine Auswahlmöglichkeit zwischen den verschiedenen Testformen besteht und die Schule keinen Einfluss auf die Lieferung der Testart hat.
Mit freundlichen Grüßen
Karola Märländer, Schulleiterin
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23.09.2021
Sehr geehrte Leser*innen,
hiermit informiere ich Sie darüber, dass der Landkreis Gifhorn (https://www.gifhorn.de/start/nachricht-startseite/news/neue-corona-verordnung-massnahmen-ab-22-september-gueltig-warnstufe-1-wird-aufgehoben/), aufgrund der Änderungen der Niedersächsischen Corona-Verordnung, die Warnstufe 1 zu heute aufgehoben hat . Somit sind die im Rahmenhygieneplan (Rahmenhygieneplan 8.0) aufgeführten Vorgaben in Abhängigkeit von der Warnstufe 1 nicht mehr anzuwenden.
Mit freundlichen Grüßen
Karola Märländer, Schulleitung
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21.09.2021
Sehr geehrte Leser*innen,
hier finden Sie die aktuellen Informationen aus dem Kultusministerium:
Presseinformation Absonderungsverordnung und den
Mit freundlichen Grüßen
Karola Märländer, Schulleiterin
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20.09.2021
Sehr geehrte Leser*innen,
eine weitere Person wurde an der GS Wahrenholz positiv auf das Coronavirus getestet. Nach den Ermittlungen des Gesundheitsamtes wurden keine weiteren Maßnahmen eingeleitet.
Mit freundlichen Grüßen
Karola Märländer, Schulleiterin
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17.09.2021
Allgemeinverfügung des Landkreises Gifhorn zur Feststellung der Warnstufe 1
Sehr geehrte Leser*innen,
hiermit informiere ich die Schulgemeinschaft darüber, dass der Landkreis Gifhorn eine Allgemeinverfügung zur Feststellung der Warnstufe 1 erlassen hat. Ab dem 19.09.2021 sind somit die im Rahmenhygieneplan (./userfiles/downloads/2021-08-25_RHP_7.0_Schule_Ef.pdf) aufgeführten Vorgaben in Abhängigkeit von der Warnstufe 1 anzuwenden. Änderungen in Abhängigkeit von Warnstufe 1 sind in den Kapiteln 17.1, 17.2, 17.3, 17.8.1, 18.1.1, 18.1.4, 18.2.1, 19 und 31.4 zu finden.
Mit freundlichen Grüßen
Karola Märländer, Schulleiterin
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Sehr geehrte Leser*innen,
aufgrund gesetzlicher Änderungen erhalten die Schüler*innen der GS Wahrenholz, die sich in Quarantäne befinden, nicht mit dem Coronavirus infiziert sind und nicht mit einer aktuell infizierten Person in einem Haushalt leben, ein Angebot zu einer Freitestung.
Somit kann es bei einem negativen PCR-Testergebnis zu einer früheren Quarantäneaufhebung durch das Gesundheitsamt kommen, als ursprünglich vorgesehen. Diese Schüler*innen dürfen dann die Schule wieder besuchen.
Mit freundlichen Grüßen
Karola Märländer, Schulleiterin
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14.09.2021, 9.42 Uhr
Sehr geehrte Leser*innen,
eine weitere Person wurde an der GS Wahrenholz positiv auf das Coronavirus getestet. Nach den Ermittlungen des Gesundheitsamtes wurden keine weiteren Maßnahmen eingeleitet.
Mit freundlichen Grüßen
Karola Märländer, Schulleiterin
14.09.2021, 8.08 Uhr
Sehr geehrte Leser*innen,
eine weitere Person wurde an der GS Wahrenholz positiv auf das Coronavirus getestet. Nach den Ermittlungen des Gesundheitsamtes wurden keine weiteren Maßnahmen eingeleitet.
Mit freundlichen Grüßen
Karola Märländer, Schulleiterin
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09.09.2021
Quarantäne für eine weitere Lerngruppe
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
an der GS Wahrenholz wurde eine weitere Person positiv auf das Coronavirus getestet. Nach Ermittlungen des Gesundheitsamtes wurde für diese Lerngruppe eine Quarantäne bis zum 21.09.2021 ausgesprochen.
Mit freundlichen Grüßen
Karola Märländer, Schulleiterin
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08.09.2021
Quarantäne für eine Lerngruppe
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
an der GS Wahrenholz wurde eine Person positiv auf das Coronavirus getestet. Nach Ermittlungen des Gesundheitsamtes wurde für eine Lerngruppe eine Quarantäne bis zum 20.09.2021 ausgesprochen.
Mit freundlichen Grüßen
Karola Märländer, Schulleiterin
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04.09.2021
Einschulung
Heute wurden an der Grundschule Wahrenholz 47 Erstklässler*innen eingeschult. Nun haben wir eine Fuchs- und eine Eichhörnchenklasse. Wir heißen unsere Schulanfänger*innen und ihre Eltern und Erziehungsberechtigten herzlich willkommen an unserer Schule, wünschen einen guten Start und eine erfolgreiche Schulzeit!
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02.09.2021
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
hier finden Sie die Briefe des Kultusministers vom 01.09.2021:
Brief an die Schüler*innen
Brief an die Eltern
https://www.mk.niedersachsen.de/download/173991/Ministerbrief_an_Eltern_-_1.9.21.pdf.pdf
Mit freundlichen Grüßen
Karola Märländer, Schulleiterin
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30.08.2021
Regelungen zum neuen Schuljahr
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
heute informiere ich Sie über die Regelungen bezüglich der Rundverfügung 22/2021 (Anwendung der Niedersächsischen Verordnung über infektionspräventive Schutzmaßnahmen gegen das Corona-Virus SARS-CoV-2 und deren Varianten (Niedersächsische Corona-Verordnung) vom 24. August 2021).
Szenario A
An allen Schulen findet der Unterricht in festgelegten Gruppen (Kohorten) statt, die aus mehreren Lerngruppen bestehen können und in ihrer Personenzusammensetzung möglichst unverändert sind. Jede Kohorte muss nach der Zahl der ihr angehörenden Personen und ihrer Zusammensetzung so festgelegt sein, dass eine etwaige Infektionskette nachvollzogen werden kann. An der GS Wahrenholz bildet ein Jahrgang eine Kohorte.
Zwischen Personen, die nicht derselben Kohorte angehören, ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
Schriftliche Arbeiten
Schriftliche Arbeiten können im Szenario A in allen Schuljahrgängen geschrieben werden. In den ersten zwei Wochen nach Beginn des Schuljahres 2021/2022 sollen keine schriftlichen Arbeiten geschrieben werden.
Befreiung von der Präsenzpflicht im Härtefall
Das Niedersächsische Kultusministerium ermöglicht Schülerinnen und Schülern, die glaubhaft machen (z.B. durch Vorlage eines aktuellen Attestes), dass sie gemäß Definition des Robert-Koch-Instituts das Risiko eines schweren Krankheitsverlaufes haben, die Befreiung vom Präsenzunterricht, wenn
- vom Gesundheitsamt für einen bestimmten Zeitraum eine Infektionsschutzmaßnahme an der Schule verhängt wurde (für die Dauer der Maßnahme), oder
- die Schülerin oder der Schüler die Schuljahrgänge 1-6 besucht oder einen Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung, körperlich und motorische Entwicklung oder Hören und Sehen aufweist, oder
- Schülerinnen und Schüler sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.
Eine Befreiung von der Präsenzpflicht im Härtefall ist auch für Schülerinnen oder der Schüler möglich, die glaubhaft machen (z.B. durch Vorlage einer schriftlichen Erklärung) mit einer oder einem Angehörigen, die oder der gemäß Definition des Robert-Koch-Instituts das Risiko eines schweren Krankheitsverlaufes hat und sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen kann (z.B. bei Schwangerschaft oder anderen medizinischen Kontraindikationen – nachzuweisen mit Attest), in einem räumlich nicht trennbaren Lebensbereich dauerhaft zu wohnen und sich enge Kontakte zwischen der Schülerin oder dem Schüler einerseits und der oder dem Angehörigen andererseits trotz Einhaltung aller Hygieneregeln nicht vermeiden lassen. Das Attest ist in der Regel nach 6 Monaten zu erneuern. Bitte kontaktieren Sie die Schulleitung, wenn Sie Fragen zur Präsenzpflichtbefreiung haben.
Schülerinnen und Schüler, die weder vollständig geimpft oder genesen sind noch die Härtefallregelung in Anspruch nehmen können, und sich weigern, ihrer Testpflicht nachzukommen, verletzen ihre Schulpflicht.
Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung
Es ist im Schulgebäude während und außerhalb des Unterrichtes aller Schuljahrgänge grundsätzlich eine medizinische Maske als Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Kinder zwischen dem vollendeten 6. Lebensjahr und dem vollendeten 14. Lebensjahr können anstelle einer medizinischen Maske eine beliebige andere geeignete textile oder textilähnliche Barriere als Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Personen, für die aufgrund einer körperlichen, geistigen und psychischen Beeinträchtigung oder einer Vorerkrankung, zum Beispiel einer schweren Herz- oder Lungenerkrankung, das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht zumutbar ist und die dies durch ein ärztliches Attest oder eine vergleichbare amtliche Bescheinigung glaubhaft machen können, und Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sind von der Verpflichtung eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, ausgenommen. Bei Fragen zu einer Befreiung von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (Personen, denen aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung oder einer Vorerkrankung zum Beispiel einer schweren Herz- oder Lungenerkrankung) kontaktieren Sie bitte die Schulleitung.
Maskenpausen
Zur Gewährleistung von Tragepausen/Erholungsphasen sowie zum Essen und Trinken kann die Mund-Nasen-Bedeckung in folgenden Fällen vorübergehend abgenommen werden:
- während Räume gelüftet werden und sich die Personen am Sitzplatz befinden in angemessenen zeitlichen Abständen (z.B. alle 20 Minuten). Schülerinnen und Schülern des Schuljahrgangs 1, Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen sowie mit Unterstützungsbedarfen kann auch in der Zwischenzeit ein kurzzeitiges Abnehmen der Mund-Nasen-Bedeckung ermöglicht werden.
- beim Essen und Trinken, solange die Personen einen Sitzplatz eingenommen haben und sich innerhalb der eigenen Kohorte aufhalten oder wenn das Abstandsgebot von 1,5 Metern eingehalten wird.
Außerdem besteht auf dem Schulgelände im Freien keine Maskenpflicht (gilt auch für Unterrichtspausen). Bei der Nutzung von Spielplatzgeräten und beim Sport dürfen aus Gründen der Unfallverhütung keine Schals, Halstücher oder stabile Baumwollmasken, die mit Bändern am Hinterkopf zugeschnürt werden, als Mund-Nasen-Bedeckung verwendet werden. Es besteht die Gefahr des Hängenbleibens.
Beim Schulsport innerhalb (und außerhalb) von Gebäuden besteht keine Pflicht zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung, das Abstandsgebot ist beim Schulsport innerhalb von Gebäuden einzuhalten.
Zutrittsverbot in Schulen ohne Nachweis eines negativen Testergebnisses
Allen Personen ist während des Schulbetriebes der Zutritt zum Gelände von Schulen untersagt, wenn sie nicht durch einen Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis nachweisen, dass keine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorliegt. Das Zutrittsverbot gilt auch für die Notbetreuung. Das Zutrittsverbot gilt nicht, wenn unmittelbar nach dem Betreten des Geländes der Schule ein Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 durchgeführt wird. Bei den Tests muss es sich entweder
- aa) um eine molekularbiologische Untersuchung mittels Polymerase-Kettenreaktion (PCR-Testung), deren Testergebnis dann bis 48 Stunden nach der Testung gültig ist, oder
- bb) um einen PoC-Antigen-Test zur patientennahen Durchführung, der die Anforderungen nach § 1 Abs. 1 Satz 5 der Coronavirus-Testverordnung vom 8. März 2021 (BAnz AT 09.03.2021 V 1) erfüllt und dessen Testergebnis dann bis 24 Stunden nach der Testung gültig ist, handeln.
Abweichend hiervon genügt für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, an der Schule tätige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sinne des § 53 des Niedersächsischen Schulgesetzes, Personen im Rahmen der Hilfen zu einer Schulbildung nach § 75 und § 112 Abs. 1 Nr. 1 des Neunten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB IX) und § 35 a SGB VIII in Verbindung mit § 75 und § 112 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB IX (Schulbegleitungen) sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Tagesbildungsstätten neben den in den o.a. Buchst. aa) und bb) aufgezeigten Möglichkeiten auch der Nachweis der dreimaligen Durchführung pro Woche (Montag, Mittwoch, Freitag) eines
- cc) Testes zur Eigenanwendung (Selbsttest), der durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassen und auf der Website https://www.bfarm.de/DE/Medizinprodukte/Antigentests/_node.html gelistet ist, dessen Testergebnis dann bis 24 Stunden nach der Testung gültig ist. Abweichend hiervon muss an den ersten sieben Schultagen des Schuljahres 2021/2022 ein Test an jedem Präsenztag durchgeführt werden. Ergibt eine Testung (Laienselbsttest) einen Verdacht für das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2, haben die Schülerinnen und Schüler die Schulleitung umgehend darüber zu informieren. Ergibt eine Testung (Laienselbsttest) einen Verdacht für das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 bei einer Schülerin oder einem Schüler einer Kohorte, so ist jeder anderen Schülerin und jedem anderen Schüler der Kohorte der Zutritt zum Schulgelände untersagt, bis sie oder er durch einen Test (Laienselbsttest), der nach der Untersagung durchgeführt sein muss, den Nachweis eines negativen Testergebnisses erbringt (siehe „Positives Testergebnis“). Lehrkräfte sind hiervon ausgenommen. Das Zutrittsverbot gilt nur in Bezug auf die Schulen, in denen für die o. a. Personen Selbsttests (Laienselbsttests) in hinreichender Zahl zur Verfügung stehen. Personen in Notfalleinsätzen der Polizei, der Feuerwehr, eines Rettungsdienstes und der technischen Notdienste ist der Zutritt zu einem Schulgelände während des Schulbetriebs nicht untersagt.
Das Zutrittsverbot gilt ebenso nicht für
- Personen, die unmittelbar nach dem Betreten des Geländes der Schule einen Test auf das Vorliegen des Corona-Virus SARS-CoV-2 durchführen oder durchführen lassen, wenn der Test ein negatives Ergebnis aufweist,
- Schülerinnen und Schüler bei der Teilnahme an schriftlichen Arbeiten sowie an Abschluss- und Abiturprüfungen,
- Personen, die das Schulgelände aus einem wichtigen Grund (siehe „Ausnahmen vom Zutrittsverbot“) betreten und während des Aufenthalts voraussichtlich keinen Kontakt zu Schülerinnen und Schülern sowie zu Lehrkräften haben,
- Personen, die einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis vorlegen.
Einschulungsveranstaltung
Für den Einschulungstag dürfen die teilnehmenden Gäste an der Einschulung nur mit einem negativen Testnachweis (PCR-Test 48 Stunden gültig oder PoC-Antigen-Test 24 Stunden gültig) oder einem Impfnachweis (gemäß 2 Nr. 3 SchAusnahmV) oder einen Genesenennachweis (gemäß § 2 Nr. 5 SchAufnahmV) die Schule betreten. Kinder bis zum 6. Lebensjahr sind von der Testpflicht ausgenommen.
Nachweiserbringung
Der Nachweis des negativen Testergebnisses (Laienselbsttests) der Schülerinnen und Schüler ist der Schule schriftlich (Unterschriftenbogen) vor Unterrichtsbeginn an jedem Testtag von einem Erziehungsberechtigten zu bestätigen.
Informationspflicht
Bei einem positiven Testergebnis des Laienselbsttests haben die Betroffenen umgehend die Schulleitung zu informieren. Die Schule informiert das Gesundheitsamt. Die Betroffenen sollen zu Hause bleiben und Kontakt zu einem Arzt (bei Kindern: Kinder- und Jugendarzt) aufnehmen, um einen PCR-Test zu veranlassen. Soweit keine anderweitige Anordnung des Gesundheitsamtes besteht, darf die Schülerin oder der Schüler nach einem negativen PCR-Test wieder am Präsenzunterricht in der Schule teilnehmen. Bei einem positiven PCR-Test übernimmt das Gesundheitsamt das Fallmanagement.
Positives Testergebnis
Ergibt die Selbsttestung (Laienselbsttest) das Vorliegen eines Verdachtes einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 bei einer Schülerin oder einem Schüler einer Kohorte, so ist jeder anderen Schülerin und jedem anderen Schüler der Kohorte der Zutritt zu dem Schulgelände untersagt, bis sie oder er durch einen aktuellen Test, der nach der Untersagung durchgeführt sein muss, den Nachweis eines negativen Testergebnisses erbringt. Dieser Nachweis kann zum Beispiel durch einen Laienselbsttest an dem selben Tag vor Unterrichtsbeginn geführt werden. Der aktuelle Test bei positivem Testbefund findet nur einmalig am nächsten Tag, danach wieder regelmäßig im Rhythmus der Schule statt.
Schülerinnen und Schüler die einen Impfnachweis oder einen aktuellen Genesenennachweis erbringen, sind von der Nachweispflicht ausgenommen.
Ausnahmen vom Zutrittsverbot
Ausnahmen bestehen zum Beispiel bei Abholen von Schülerinnen und Schüler durch ihre Eltern, z. B. bei Krankheit/Verletzungen, der Mitwirkung in schulischen Gremien, Teilnahme an Elternabenden und ähnlichen Veranstaltungen, wenn voraussichtlich aus[1]schließlich Kontakte zu anderen Teilnehmenden der Sitzung stattfinden. Die Hygiene- und Abstandregelungen finden Anwendung.
Schulfahrten
Schulen dürfen Schulfahrten im Sinne des Schulfahrtenerlasses durchführen. Soweit durch das örtliche Gesundheitsamt Szenario B oder C angeordnet wird, sind Schulfahrten unzulässig. Da die Durchführbarkeit von Schulfahrten vom Infektionsgeschehen am Zielort beeinflusst werden kann, darf eine Buchung nur erfolgen, wenn eine kurzfristige (in der Regel bis eine Woche vor Reisebeginn) kostenlose Stornierung möglich ist.
Auszüge aus: Rundverfügung 22/2021
Bei Fragen dürfen Sie sich gerne an die Klassenlehrkraft Ihres Kindes oder an mich wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Karola Märländer, Schulleiterin
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30.08.2021
Einschulung
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte unserer Erstklässler*innen,
die Einschulung Ihres Kindes rückt näher. Heute erhalten Sie noch einmal wichtige Informationen bezüglich der Einschulungsfeier, die am Sonnabend, 04.09.2021 um 9.30 Uhr (Klasse 1b) bzw. 10.45 Uhr (Klasse 1a) in der Turnhalle der Grundschule stattfindet.
Beim verabredeten Termin zur Materialübergabe (Bitte denken Sie daran, Ihr Kind zu testen und den Bogen auszufüllen!) erhalten Sie eine ausgeloste Sitzplatznummer und Eintrittskarten für die Einschulungsveranstaltung, die Sie bitte am Einlass ausgefüllt, zusammen mit Ihrem Genesenen-, Impf- oder Testnachweis (siehe unten) und einem Personalausweis, bereit halten. Nach Möglichkeit sollte der Impf- und Genesenennachweis aber bereits bei der Materialübergabe vorgelegt werden. Beachten Sie bitte den Hinweis, dass jede/r Erstklässler*in zwei Begleitpersonen zur Einschulungsfeier und zusätzlich ein Geschwisterkind mitbringen darf.
Die teilnehmenden Gäste an der Einschulung dürfen nur mit einem negativen Testnachweis (PCR-Test 48 Stunden gültig oder PoC-Antigen-Test 24 Stunden gültig) oder einem Impfnachweis (gemäß 2 Nr. 3 SchAusnahmV) oder einem Genesenennachweis (gemäß § 2 Nr. 5 SchAufnahmV) die Schule betreten. Kinder bis zum 6. Lebensjahr sind von der Testpflicht ausgenommen. Die Erstklässler*innen werden von Ihnen vor der Einschulungsfeier zu Hause mit einem Laienselbsttest getestet und das negative Ergebnis auf dem Bogen dokumentiert.
Bitte tragen Sie eine medizinische Maske (für Personen zwischen 6 und 14 Jahren reicht eine Mund-Nasen-Bedeckung) und halten Sie auch in eventuell auftretenden Warteschlangen unbedingt Abstand!
Bringen Sie dringend (sofern noch nicht erfolgt) zur Materialübergabe einen Masernschutznachweis Ihres Kindes, das Geld für den Hausaufgabenplaner und bei Bedarf die Fotoerlaubnis mit. Sollte der Schule der Nachweis zu Unterrichtsbeginn nicht vorliegen, erfolgt zeitnah eine Meldung an das Gesundheitsamt.
Mit freundlichen Grüßen
Karola Märländer, Schulleiterin
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25.08.2021
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
ich hoffe, Sie und Ihre Familien hatten eine schöne und erholsame Ferienzeit.
Nach der gestrigen Pressekonferenz der Landesregierung zur Vorstellung der neuen Corona-Verordnung, gibt es ebenfalls Informationen des Kultusministeriums zum Schulstart, auf die ich Sie hiermit hinweisen möchte. Sie finden Sie am rechten Seitenrand unter "Download" und "Informationen für Reiserückkehrer aus dem Ausland, mehrsprachig" auf der Homepage des Kultusministeriums:
Bitte beachten Sie im Besonderen die Hinweise für Reiserückkehrer, zu den Einschulungsfeiern, zu den Testungen und zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung.
Nähere Informationen werden, wie angekündigt, folgen.
Mit freundlichen Grüßen
Karola Märländer, Schulleiterin
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28.07.2021
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
an der GS Wahrenholz wurde eine Person positiv auf das Coronavirus getestet. Nach den Ermittlungen des Gesundheitsamtes sind keine weiteren Maßnahmen notwendig.
Mit freundlichen Grüßen
Karola Märländer, Schulleiterin
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22.07.2021
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
wir wünschen Ihnen schöne und erholsame Sommerferien!
An dieser Stelle erhalten Sie ab der 35. Kalenderwoche Informationen bezüglich der Regelungen für den Unterrichtsbeginn am 02.09.2021 und das Schuljahr 2021/2022.
Bleiben Sie und Ihre Familien gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Karola Märländer, Schulleiterin